Beglaubigte Übersetzungen

Unsere Übersetzungen sind amtlich anerkannt

Das Büro des Übersetzungsteams LINGUA, das beim Justizdepartement und bei der Staatskanzlei des Kantons Luzern registriert ist, darf die von seinen Mitarbeitern ausgeführten Übersetzungen beglaubigen, zur Beglaubigung und/oder Legalisation vorlegen.

Amtlich beglaubigte Übersetzung / Notariell beglaubigte Übersetzung

Die unterzeichnete Bestätigung eines in der Schweiz zugelassenen Notars, dass eine Übersetzung durch ein in der Schweiz anerkanntes Übersetzungsbüro, bzw. einen anerkannten Übersetzer ausgeführt worden ist. Dies erfordert das persönliche Erscheinen des Übersetzers vor dem beglaubigenden Notar zwecks Beglaubigung seiner Unterschrift.

Somit wird eine in der Schweiz angefertigte und durch einen in der Schweiz zugelassenen Notar beglaubigte Übersetzung gesamtschweizerisch amtlich anerkannt.

Eine notariell beglaubigte Übersetzung bestätigt die Richtigkeit der Übersetzung. Diese Beglaubigung nimmt der Notar vor, in einigen Kantonen auch die Staatskanzlei.

 

Anerkanntes Übersetzungsbüro

Übersetzungsbüro, das in einem kantonalen Handelsregister eingetragen ist, den Firmensitz in der Schweiz hat und dem Schweizerischen Recht untersteht.

Dokumente aus dem Ausland


Dokumente aus dem Ausland, die zur Vorlage bei schweizerischen Ämtern benötigt werden, müssen in eine der Landessprachen übersetzt werden. Im Ausland übersetzte Dokumente werden in der Schweiz nur dann anerkannt, wenn diese durch die zuständigen ausländischen Behörden international legalisiert sind.

Legalisierung / Internationale Legalisierung / Überbeglaubigung / Apostille

Übersetzungen aus der Schweiz, die für das Ausland bestimmt  sind, müssen international beglaubigt werden. Die bereits notariell beglaubigte Übersetzung muss nun noch international überbeglaubigt werden, die Länder, die Mitgliedstaaten vom Haager-Abkommen sind, werden mit der Apostille überbeglaubigt, alle anderen mit der Legalisation, was bedeutet, dass diese letzteren Dokumente noch beim jeweiligen Konsulat eingereicht werden müssen.

 Es sind folgende Schritte zu durchlaufen:

  • Beglaubigung der Übersetzung für die Richtigkeit
  • Notarielle / Amtliche Beglaubigung
  • Legalisierung oder Apostille, je nach Zielland

Das können sein: Urkunden, Zeugnisse, Verträge, öffentliche Urkunden, Bescheinigungen, Bestätigungen, Gerichtsurteile.


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